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GesRZ 3, Juni 2007, Seite 149

OGH: Anfechtungsklage und Spaltung

In seinem Beschluss vom , 7 Ob 287/06s, hat sich der OGH mit der Anfechtungsklage und der Spaltung befasst: Verliert ein Anfechtungskläger nach Einbringung einer Anfechtungsklage infolge eines Spaltungsvorgangs gem § 1 Abs 2 Z 2 SpaltG die Mitgliedschaftsrechte an der spaltenden AG und sind die angefochtenen Beschlüsse dieser Gesellschaft darüber hinaus nicht geeignet, die Rechtsstellung des Klägers zu verschlechtern, führt dies zum Verlust seiner Klagslegitimation. Die Frage, ob die Rechtsstellung des Klägers ungeachtet des Verlustes seiner Aktionärseigenschaft auf Grund der Spaltung durch die Hauptversammlungsbeschlüsse beeinträchtigt und daher ein Interesse an der Aufhebung dieser Beschlüsse zu bejahen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Der OGH hatte sich bereits in der E 4 Ob 85/04k (GesRZ 2004, 327 = SZ 2004/102) mit den Auswirkungen der Spaltung einer AG gem § 1 Abs 2 Z 2 SpaltG auf einen aktienrechtlichen Anfechtungsprozess auseinanderzusetzen: Wie dort ausgesprochen wurde, kann eine Spaltung einer freiwilligen Veräußerung nicht gleichgehalten werden, weil sie ja auch gegen den Willen einer Minderheit erzwingbar (vgl § 8 Abs 1 SpaltG) und selbst im Fall einer erfolgreichen Anfechtung unumkehrbar ist (§ 14 Abs 3 SpaltG); auc...

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