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GesRZ 3, Juni 2007, Seite 148

OGH: Aufsichtsratsmitgliedern kommt im Verfahren betreffend ihre Eintragung oder Löschung keine Rekurslegitimation zu

In seinem Beschluss vom , 6 Ob 14/07p, hat sich der OGH mit der Frage befasst, ob ein durch Gesellschafterbeschluss abberufenes Mitglied des Aufsichtsrates einer GmbH die vom Firmenbuchgericht bewilligte Eintragung seiner Abberufung mit Rekurs bekämpfen kann.

Nach hL und Rspr kommt dem Geschäftsführer einer GmbH gegen den Beschluss des Firmenbuchgerichtes auf Eintragung seiner Abberufung keine Parteistellung und demnach auch kein Rekursrecht zu, weil diese Eintragung nicht rechtsbegründend, sondern nur deklarativ wirkt. Sie äußertS. 149 nur im Rahmen des § 15 UGB und des § 17 Abs 3 GmbHG Rechtswirkungen und berührt deshalb die tatsächliche rechtliche Stellung eines allenfalls entgegen der wahren Rechtslage zu Unrecht als abberufen in das Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführers nicht. Vielmehr bleibt die Abberufung des Geschäftsführers und die Neubestellung einer anderen Person zum Geschäftsführer so lange bestehen, bis der Generalversammlungsbeschluss allenfalls durch Urteil umgestoßen wird. Diese Überlegungen gelten gleichfalls für Aufsichtsratsmitglieder. Auch deren Rechtsstellung wird durch die bloß deklarativ wirkende Eintragung im Firmenbuch nicht berührt. Die Beendigung ihrer Organfunktion ergib...

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