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GesRZ 3, Juni 2007, Seite 148

VwGH: Zinsen für Fremdfinanzierung einer Gewinnausschüttung sind steuerlich absetzbar

Nach dem Erk des , sind Zinsen, die bei einer Kapitalgesellschaft für die Fremdfinanzierung einer Gewinnausschüttung anfallen, entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis (Rz 1217 KStR) steuerlich absetzbar. Eine Gewinnausschüttung stellt zwar eine gesellschaftsrechtliche Maßnahme dar, ihr kommt aber nach Auffassung des VwGH eine Sonderstellung zu: Ohne den Anspruch auf Gewinnausschüttung würde auch die Kapitalzufuhr für den betrieblichen Bereich der Körperschaft unterbleiben. Die Gewinnausschüttung steht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb, gilt sie doch die durch die Gesellschafter erbrachte Kapitalüberlassung ab. Zwar bedingt es das System einer Körperschaftsbesteuerung, die Ausschüttung des Gewinnes an sich von jeder Auswirkung auf das Einkommen der Körperschaft auszuschließen – dies gilt aber nur für den Gewinn bzw die Gewinnausschüttung an sich, nicht aber für die Aufwendungen der Fremdfinanzierung der Gewinnausschüttung. Die Fremdfinanzierung steht iZm dem Anspruch der das Kapital überlassenden Gesellschafter auf Auszahlung des Gewinnes. Nach Auffassung des VwGH spricht daher nichts dagegen, die Finanzierungsentscheidung zur Befriedigung des A...

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