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GesRÄG 2007: Grenzüberschreitende Verschmelzung wird einfacher
Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 soll die Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten umsetzen. Mit der Richtlinie soll die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden. Es soll möglichst allen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft die grenzüberschreitende Verschmelzung zu möglichst niedrigen Kosten ermöglicht werden. Regelungstechnisch nimmt die Richtlinie Anleihen sowohl bei der 3. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie über die (innerstaatliche) Verschmelzung von Aktiengesellschaften als auch beim Statut der Europäischen Gesellschaft. Das aus mehreren Teilen bestehende GesRÄG 2007 schafft mit dem EU-Verschmelzungsgesetz eine in sich geschlossene Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Verschmelzung österreichischer Kapitalgesellschaften, die durch rechtstechnisch bedingte Änderungen einiger anderer Gesetze wie des FBG, des GGG, des RpflG und des GmbHG begleitet wird. Nach dem Vorbild der bereits für die Europäische Gesellschaft und die Europäische Genossenschaft gefundenen Lösungen sollen mit dem Entwurf die mit der grenzüberschreitenden Verschmelzung verbundenen Vorgäng...