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GesRZ 2, April 2007, Seite 140

Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaft: Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern: Klarer und eindeutiger, nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommender Inhalt; Fremdüblichkeit; schuldrechtliche Beziehung zwischen den Vertragspartnern.

§ 22 BAO

Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Es ist zu prüfen, ob die Zuwendung nach ihrem „inneren Gehalt“ ihre Ursache in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder im Gesellschaftsverhältnis hat. Im letzteren Fall ist die Leistung – ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung zB als Darlehen – als verdeckte Einlage anzusehen (vgl die hg Erk vom , 95/15/0127, vom , 2000/13/0179 und 0180, und vom , 2004/14/0151). Eine unklare Vertrag...

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