Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 2, April 2007, Seite 78

EuGH zum „Betrieb“ iSd Massenentlassungs-Richtlinie

Mit hat der EuGH in der Rs C-270/05, Chartopoiia AE/L. Panagiotidis, zur Auslegung des Begriffs „Betrieb“ iSd Massenentlassungs-Richtlinie (RL 98/59/EG) Stellung genommen. Zunächst wird darauf verwiesen, dass dieser Begriff unter Berücksichtigung des Zwecks der Richtlinie, den Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen zu verstärken, weit auszulegen sei. Der „Betrieb“ bezeichne daher jene Einheit, der die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgaben angehören. Ob die fragliche Einheit rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, verwaltungsmäßige oder technische Autonomie besitzt, sei in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich. Im Sinne dieser Rechtsprechung hat der EuGH auf das Vorabentscheidungsersuchen eines griechischen Gerichts das Vorliegen eines Betriebs und damit die Anwendbarkeit der Massenentlassungs-RL für eine Produktionseinheit bejaht, die zwar über eine eigene Ausstattung und eigenes Fachpersonal verfügte, deren Buchhaltung aber zentral vom Sitz der Gesellschaft aus abgewickelt wurde.

Daten werden geladen...