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Richtlinie zur Stärkung der Aktionärsrechte angenommen
Das EU-Parlament hat am eine Richtlinie zur Stärkung der Aktionärsrechte angenommen. Zukünftig können Aktionäre bei Hauptversammlungen börsenotierter Aktiengesellschaften in EU-Mitgliedstaaten auch virtuell abstimmen. Abgeschafft wird die in manchen EU-Ländern noch bestehende Aktiensperre, nach der Aktionäre einige Zeit vor der Hauptversammlung ihre Aktien hinterlegen müssen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie ein europaweites Fragerecht für Aktionäre nach einheitlichen Standards vor. Die Mitgliedstaaten können jedoch bei der Richtlinienumsetzung Beschränkungen festlegen oder dies der Satzungshoheit der AG überlassen, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung zu gewährleisten. Zur Erhöhung der Präsenz bei Hauptversammlungen werden die Regeln zur Bevollmächtigung von Stimmrechts-Vertretern vereinheitlicht. Die Richtlinie muss noch durch den Rat verabschiedet werden, was jedoch als bloßer Formalakt gilt. Sie wird damit wohl noch während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen sie dann innerhalb von 24 Monaten umsetzen. Siehe ausführlich den Beitrag von Bachner/Dokalik in diesem Heft.