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IRZ 6, Juni 2018, Seite 261

IFRIC 22 – Bilanzielle Auswirkungen und praktische Herausforderungen

Andreas Budde, Sonja Harms und Christiane Hold

IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen wurde Ende März 2018 in EU-Recht übernommen und gilt für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen. IFRIC 22 stellt klar, welcher Wechselkurs für die Erfassung von Vermögenswerten, Aufwendungen und Erträgen aus einem Geschäftsvorfall, z.B. einem Anschaffungs- oder Absatzgeschäft, zu verwenden ist, wenn ein Unternehmen gleichzeitig einen nicht-monetären Posten für bereits geleistete oder erhaltene Vorauszahlungen in Fremdwährung für diesen Geschäftsvorfall ausbuchen muss. Der folgende Beitrag erläutert ausführlich die Regelungen des IFRIC 22. In mehreren Praxisbeispielen werden die sich ergebenden Anwendungsfragen eingehend veranschaulicht, v.a. bei Absatzgeschäften mit einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisation. Darüber hinaus weisen die Autoren auf weitere praktische Implikationen aus der Anwendung des IFRIC 22 hin.

1. Einleitung

Im Dezember 2016 hat das IFRS Interpretation Committee (IFRS IC) die neue Interpretation 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen zur bilanziellen Behandlung von Fremdwährungstransaktionen, bei denen e...

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