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Sofortmaßnahme zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes in der Europäischen Union
Im „Aktionsprogramm zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes“ der Europäischen Union, dessen Ziel die Reduktion von Verwaltungslasten für Unternehmen ist, finden sich zehn Vorschläge für Sofortmaßnahmen. (Zu den österreichischen Bemühungen zur Reduktion von Verwaltungskosten für Unternehmen siehe den Vorbericht in GesRZ 1/2007, 6). Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen betrifft die Richtlinie 78/855/EWG betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (Fusionsrichtlinie) und die Richtlinie 82/891/EWG des Rates betreffend die Spaltung von Aktiengesellschaften (Spaltungsrichtlinie): Die beiden Richtlinien sehen in ihrer geltenden Fassung vor, dass unabhängige Sachverständige für jede der beteiligten Gesellschaften einen Bericht zum Verschmelzungs- bzw Spaltungsplan erstellen müssen. Die Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (internationale Fusionsrichtlinie) hingegen bestimmt, dass eine Prüfung des Verschmelzungsplans und ein Bericht darüber durch unabhängige Sachverständige dann nicht erforderlich ist, wenn alle Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften darauf verzichtet haben. Die Spaltungsrichtlinie überläss...