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Fachkräfteverordnung 2012
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der für das Jahr 2012 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2012), BGBl. II Nr. 207/2012; Erlass des BMASK vom , BMASK-435.006/0012-VI/AMR/7/2012.
Mit ist als letzter Teil des seit geltenden neuen Zuwanderungsrechts im Rahmen der kriteriengeleiteten Zulassung von Schlüsselkräften die Fachkräfteverordnung 2012 in Kraft getreten. Die Mangelberufsliste umfasst 26 verschiedene Berufe, zu denen insb. Techniker und diplomiertes Krankenpflegepersonal gehören. Zur Erlangung einer Arbeitsbewilligung müssen die Fachkräfte aus Drittstaaten insb. eine entsprechende, durch ein Zeugnis nachzuweisende Berufsausbildung nachweisen können. Eine formale Gleichstellung durch Nostrifikation ist nur für die Berufsart „Diplomierte Krankenpfleger/-schwestern“ notwendig. Nach der weiterführenden Information des BMASK zur Fachkräfteverordnung 2012 können Fachkräfte, die lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausüben sollen, nicht zugelassen werden.