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Atypische stille Gesellschaft
Atypische stille Gesellschaft: Abgehen vom Vorliegen einer Mitunternehmerschaft; Treu und Glauben
Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.
Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:
In der Beschwerde wird nicht in Abrede gestellt, dass im abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag über die Beteiligung des Beschwerdeführers als stiller Gesellschafter an der ÖS GmbH eine Vereinbarung darüber, dass und in welchem Umfang der Beschwerdeführer an den stillen Reserven und dem Firmenwert des Betriebes beteiligt sei, nicht erfolgt ist. Unbestritten ist auch, dass ein entsprechender Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag unterblieben ist.
Der Beschwerdeführer meint aber, „als Ergebnis der amtlichen Ermittlungsverpflichtung und der Mitwirkungsverpflichtung der Partei ist festzuhalten, dass die Abgabenbehörde erster Instanz unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise den vorliegenden Sachverhalt als Mitunternehmerschaft beurteilt hat“. Durch die „in der Folge erlassenen Feststellungsbescheide“ sei einer rein redaktionellen Änderung des Gesellschaftsvertrages keinerlei Bedeutung beigemessen worden, weshalb eine solche unterblieben sei. Eine...