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GesRZ 1, Februar 2007, Seite 44

Erhöhung der Hauptversammlungspräsenz durch Dividendenbonus?

Erik Hahn und Marcus Reif

„Geldgeschenke sind phantasielos. Vor allem kleine.“ (W. Mitsch) – Dieses Zitat mag wohl auf eine Vielzahl von Gegebenheiten passen. Im Wege der aktuellen „Heuschreckendebatte“ über die wirtschaftliche Betätigung von Private-Equity-Gesellschaften ist es jedoch fraglich, ob nicht gerade durch kleine Geldgeschenke in Form eines Handgeldes die Präsenz der Aktionäre zur Hauptversammlung (HV) erhöht und damit unerwartete Unternehmensentwicklungen präventiv verhindert werden können. Der folgende Beitrag erörtert die Frage, ob ein solcher Bonus ein geeignetes Mittel darstellt, um Aktionäre zur Partizipation zu bewegen, und ob dieser sich unter Betrachtung der aktuellen Gesetzeslage als zulässig erweist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Problematik der geringen HV-Teilnahme eine gesamteuropäische ist und als solche bereits mehrfach Gegenstand europäischer Normsetzung war. Die juristische Auseinandersetzung mit Lösungsmöglichkeit und Grenzen von finanziellen Anreizen erfolgt anhand deutscher Normen, wobei die Überlegungen aufgrund der Verwandtschaft des österreichischen und deutschen Aktienrechts weitgehend gedanklich übertragbar sind. In diesem Zusammenhang wird, sofern dieses mögl...

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