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Geschäftschancen – Gedanken zur Reichweite des Einlagenrückgewährverbotes
Wesentliches Element des Kapitalschutzes bei Kapitalgesellschaften ist das Verbot der Einlagenrückgewähr. Weitgehend ungeklärt ist, ob und inwieweit Geschäftschancen (und Verlustvorträge) einen geschützten Vermögenswert darstellen. Der vorliegende Beitrag enthält – mit Illustration durch plastische Beispiele – den Versuch einer Abgrenzung und weiterführende Gedanken zu diesem Themenkomplex.
I. Ausgangspunkt
Die Reichweite des Verbots der Einlagenrückgewähr bei Kapitalgesellschaften (§ 52 AktG, § 82 GmbHG) ist in vielen Bereichen noch nicht abschließend geklärt. Insb ist umstritten, was zum geschützten Vermögen gehört. Die diesbezügliche Diskussion in Österreich hat sich vor allem anlässlich der Einführung der Gruppenbesteuerung intensiviert: So kam iZm dem verpflichtenden Abschluss von Steuerumlageverträgen die Frage auf, ob eine verlustabgebende Konzerngesellschaft einen Ausgleichsanspruch hat, maW, ob ein Verlust einen geschützten Vermögensgegenstand darstellt. Das Thema Verluste soll hier aber nur am Rande behandelt werden.
Neben dem Thema des Schutzes des Wertes von Verlusten stellt sich viel allgemeiner die Frage, ob Geschäftschancen zum geschützten Vermögen gehören. Auch dies wird in letzter Zeit ...