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ASoK 12, Dezember 2023, Seite 464

Entgeltfortzahlung nach § 1155 Abs 1 ABGB während der COVID-19-Pandemie

Ein Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers gemäß § 1155 Abs 1 ABGB besteht im Sonderfall der COVID-19-Pandemie auch außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 1155 Abs 3 ABGB. – (§ 1155 ABGB)

„I. bis IV.6.3. ...

7. Der erkennende Senat schließt sich jenem Teil der Lehre an, die einen Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers gemäß § 1155 Abs 1 ABGB beim Sonderfall der COVID-19-Pandemie auch außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 1155 Abs 3 ABGB bejaht.

7.1. Ausgangspunkt aller Überlegungen ist eine Auslegung des § 1155 Abs 1 ABGB. Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung löst grundsätzlich jeder Umstand, der aufseiten des Dienstgebers ‚liegt‘, eine Entgeltpflicht aus. Wie unter anderem Felten (in Rummel/Lukas/Geroldinger, ABGB4, § 1155 Rz 27 ff) zutreffend aufzeigt, stellt die Verwendung des neutralen Begriffs ‚liegen‘ klar, dass es für die Anwendbarkeit des § 1155 ABGB gerade nicht auf die subjektive Vorwerfbarkeit des Ereigniseintritts oder auch bloß auf dessen Zurechnung zum Dienstgeber ankommt. Der Gesetzgeber spricht bewusst nicht von Umständen, die dem Dienstgeber ‚zuzurechnen‘ oder vom Dienstgeber ‚verursacht‘ worden sind. Das ist deshalb konsequent, weil mit der III. Teilnovelle (HHB 78 BlgHH 21. Sess, 342) die bisherige Konzeption eines Schadenersatzanspruchs a...

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