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Neuerungen bei der Altersteilzeit ab 1. 1. 2024
Arbeitsmarktpolitische Änderungen, Vereinfachungen, Klarstellungen
Die AlVG-Novelle BGBl I 2023/118 bringt eine Reihe von Neuerungen bei der Altersteilzeit. In der medialen Berichterstattung zu diesen mit wirksam werdenden Neuerungen wird fast ausschließlich auf den Entfall der geblockten Altersteilzeit Bezug genommen. Die Gesetzesnovelle enthält allerdings darüber hinaus noch weitere, für die Praxis mindestens ebenso bedeutsame Änderungen.
1. Formen der Altersteilzeit
§ 27 Abs 4 AlVG alt ermöglicht neben Altersteilzeit, bei der die gemäß § 27 Abs 2 Z 2 AlVG verringerte Normalarbeitszeit in jeder Woche der Laufzeit gleichförmig geleistet wird, auch Altersteilzeit mit wochenübergreifender Verteilung der verringerten Normalarbeitszeit. Formen der Altersteilzeit mit wöchentlich unterschiedlichem Ausmaß der verringerten Normalarbeitszeit sind als kontinuierliche Altersteilzeit der gleichförmigen Verteilung der verringerten Normalarbeitszeit gleichgestellt, wenn die Schwankungen der Normalarbeitszeit entweder in einem Durchrechnungszeitraum von längstens einem Jahr ausgeglichen werden oder nicht mehr als 20 % betragen und insgesamt ausgeglichen werden. Als für die Arbeitnehmer regelmäßig attraktivere, für den Arbeitgeber in leistungsrechtlicher Hinsicht aber ungünstigere Blockzeitvereinbaru...