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ASoK 11, November 2023, Seite 425

Pflegegeldanspruch nach § 3a BPGG

1. Allgemein gilt, dass zur Beurteilung des Pflegegeldanspruchs einer Person nach § 3a BPGG, die eine Rente aus einem anderen Mitgliedstaat bezieht und zu deren Gunsten in der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung eine Anspruchsberechtigung für Angehörige besteht, die konkrete Prüfung, ob bei Zugrundelegung der Wohnsitzfiktion Sachleistungen im rentenzahlenden Mitgliedstaat zustünden (Art 29 iVm Art 24 Abs 1 der Verordnung [EG] Nr 883/2004), erforderlich ist, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein (im Sinne des Art 32 der Verordnung [EG] Nr 883/2004 eigenständiger) Sachleistungsanspruch im rentenzahlenden Mitgliedstaat auch unter der Annahme, der Rentner würde in diesem Mitgliedstaat wohnen, nicht bestünde.

2. Nach § 193 Abs 3 deutsches VVG ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig ist (§ 193 Abs 3 Z 1 deutsches VVG; Z 2 bis 4 leg cit sind hier nicht relevant), verpflichtet, eine Krankheitskostenversicherung mit einem im Einzelnen umschriebenen Leistungsumfang abzuschließen. § 193 Abs 5 deutsches VVG normiert die entsprechende Verpflichtung des Versicherers zur Gewährung von Versicher...

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