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Pensionserhöhung im Jahr 2024
Der Nationalrat hat am in einer Novelle zu den Sozialversicherungsgesetzen (803/BNR 27. GP) Folgendes beschlossen:
1. Pensionsanpassung 2024
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2024 wurde durch die Verordnung BGBl II 2023/309 unter Bedachtnahme auf den Richtwert mit 1,097 festgesetzt.
Die Pensionsanpassung für das Jahr 2024 erfolgt grundsätzlich unter Heranziehung dieses Anpassungsfaktors, wobei auf das Gesamtpensionseinkommen abgestellt wird. Ab einer bestimmten Höhe dieses Gesamtpensionseinkommens wird die Erhöhung mit einem gleichbleibenden Fixbetrag begrenzt:
Gesamtpensionseinkommen, die 5.850 Euro nicht überschreiten, werden um 9,7 % (dies entspricht der Höhe des Anpassungsfaktors) erhöht.
Gesamtpensionseinkommen über diesem Wert werden mit einem Fixbetrag in der Höhe von 567,45 Euro angepasst.
Weiters wird klargestellt, dass sich 2024 die Anpassung der Sonderpensionen nach dem jeweiligen Materiengesetz richtet, da die Verfassungsbestimmung des § 790 Abs 6 ASVG lediglich eine Limitierung der Anpassung dieser Leistungen enthält.
Darüber hinaus wird in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund der Novelle BGBl I 2023/36 die Aliquotierung der erstmaligen Pensionsanpassung ausgesetzt.