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ASoK 11, November 2023, Seite 409

Der Ausbildungsverbund in der Lehrlingsausbildung

Praktische Hinweise

Manfred Pichelmayer

Ein Ausbildungsbetrieb (Lehrberechtigter) ist verpflichtet, in dem konkret im Lehrvertrag mit dem Lehrling vereinbarten Lehrberuf auszubilden. Aktuell gibt es in Österreich weit über 200 Lehrberufe. Für jeden Lehrberuf wird vom BMAW eine Ausbildungsverordnung (Berufsbild) erlassen. Die Quelle dafür ist die Lehrberufsliste. Aufgrund der Spezialisierung in vielen Branchen können manche Betriebe nicht mehr alle Fertigkeiten und Kenntnisse im jeweiligen Lehrberuf vermitteln. Die Aufnahme von Lehrlingen ist dann nur möglich, wenn man bereit ist, einen Ausbildungsverbund (§ 2a BAG) einzugehen. Diese ergänzende Ausbildung muss in einem dafür geeigneten Betrieb oder einer entsprechenden Einrichtung erfolgen. Die Vermittlung der für den Lehrberuf wesentlichen Inhalte des Berufsbildes (Kernkompetenzen) muss jedoch im Lehrbetrieb selbst möglich sein.

1. Feststellungsbescheid mit Auflage

Die verpflichtende ergänzende Ausbildung ist im Feststellungsbescheid, der von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer ausgestellt wird, bezogen auf die konkreten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß dem Berufsbild sowie bezogen auf das Lehrjahr festzulegen. Es handelt sich um eine Auflage im Feststellungsbescheid. Eine ...

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