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ASoK 11, November 2023, Seite 402

Budgetbegleitgesetz 2024: Regierung will Arbeitslosenversicherungsbeitrag senken

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem Budgetentwurf für 2024 die Regierungsvorlage für das Budgetbegleitgesetz 2024 (RV 2267 BlgNR 27. GP) vorgelegt. Unter anderem planen die Koalitionsparteien, 100 zusätzliche ärztliche Kassenstellen zu finanzieren und klinisch-psychologische Behandlungen künftig über die Krankenkassen abzurechnen.

Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik schlägt die Regierung vor, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag in der Höhe von 6 %, den sich Dienstgeber und Dienstnehmer grundsätzlich teilen, um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 % zu senken. Für Lehrlinge ist eine Reduktion von 2,4 % auf 2,3 % vorgesehen. Damit will man zum einen den Faktor Arbeit entlasten und zum anderen die gleichzeitig vorgesehene Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte ausgleichen. Kosten soll diese Maßnahme den finanziellen Erläuterungen zufolge rund 150 Mio Euro pro Jahr.

Die gleichfalls im Budgetbegleitgesetz 2024 verankerte Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte um 3 % auf 19,4 % ab 2024 steht im Zusammenhang mit dem am wirksam werdenden VfGH-Erkenntnis vom , G 296/2022, dem zufolge mehrfach geringfügig Beschäftigte in die Arbeitslosenversicherungspflich...

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