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ASoK 10, Oktober 2023, Seite 383

Neue Regelungen zur Altersteilzeit

Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, 799/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BNR/799.

Im Rahmen der am vom Nationalrat beschlossenen Novelle des AlVG wurden mehrere Aspekte der Altersteilzeit neu geregelt, die ab 2024 wirksam werden:

S. 384 1. Die Förderung geblockter Altersteilzeitvereinbarungen läuft schrittweise aus. Zu diesem Zweck wird die Förderung des AMS ausgehend von aktuell 50 % des zusätzlichen Aufwands schrittweise in Abhängigkeit vom Kalenderjahr des Beginns der Blockzeitvereinbarung wie folgt herabgesetzt: 2024: 42,5 %; 2025: 35 %; 2026: 27,5 %; 2027: 20 %; 2028: 10 %. Für Blockzeitvereinbarungen, deren Laufzeit ab dem beginnt, gebührt keine Aufwandsabgeltung.

2. Nach geltendem Recht beträgt der geförderten Lohnausgleich 50 % der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Entgelt im letzten Jahr vor der Altersteilzeit (Oberwert) und dem auf die neue verringerte Arbeitszeit umgerechneten Entgelt aus dem letzten Monat vor der Altersteilzeit (Unterwert).

Zukünftig entspricht der Unterwert dem Entgelt, das in den letzten 12 vollen Kalendermonaten bei entsprechend verringerter Arbeitszeit geb...

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