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Besteuerung einer österreichischen Grenzgängerin mit Arbeitsort in Deutschland
Nach der Rechtsprechung des EuGH garantiert der EGV einem Unionsbürger nicht, dass die Verlagerung seiner Tätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat als denjenigen, in dem er bis dahin gewohnt hat, hinsichtlich der Besteuerung neutral ist (, Schempp, Rn 45). Wird beispielsweise eine ausländische Pension nur 12-mal jährlich ausbezahlt, kann eine fiktive Aufspaltung der Jahrespension in 14 Teile, um in den Genuss der begünstigten Besteuerung des § 67 EStG zu kommen, nicht erfolgen, da diese Möglichkeit auch bei einem inländischen Bezug nicht besteht (). Da § 67 EStG neutral jede Form sonstiger Bezüge begünstigt besteuert, behandelt das inländische Steuerrecht die aus Deutschland bezogenen Einkünfte nicht anders als die aus Österreich bezogenen. Beziehern von Einkünften aus Deutschland wird die Steuerbegünstigung einzig dann verwehrt, wenn neben den laufenden monatlichen Bezügen keine sonstigen Bezüge ausbezahlt werden ().