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Im Spannungsfeld der Talentejagd
Die Balance zwischen fairem Wettbewerb und unlauteren Methoden beim Abwerben von fremden Arbeitnehmern
Im Zeitalter fortschrittlicher Bewerbungsplattformen und zahlreicher Online-Stellenausschreibungen, die jederzeit und insbesondere über Social Media leicht zugänglich sind, bleiben die heiß begehrten Bewerbungen trotzdem oft aus. Aus diesem Grund ziehen viele Unternehmen in Erwägung, „unter dem Radar“ bei der Konkurrenz nach geeigneten Arbeitnehmern Ausschau zu halten. Dabei sind einerseits wettbewerbsrechtliche Grenzen zu berücksichtigen, da das Abwerben von fremden Arbeitnehmern unter bestimmten Umständen als unlauter gelten kann. Andererseits bestehen Möglichkeiten, sich durch geschickte Vertragsgestaltung vor der Abwerbung der eigenen Arbeitnehmer durch die Konkurrenz zu schützen.
1. Grenzen des Wettbewerbsrechts beim Abwerben fremder Arbeitnehmer
Die Generalklausel des § 1 UWG bildet das Herzstück des Wettbewerbsrechts. Sie verbietet unlautere Geschäftspraktiken und sonstige unlautere Handlungen zum Schutz des Wettbewerbs. Dabei umfasst sie diverse Fallgruppen von unlauterem Verhalten, die durch zahlreiche Entscheidungen des OGH präzisiert wurden.
Häufig kann ein Verhalten verschiedenen Fallgruppen zugeordnet werden, so auch das unlautere Abwerben von fremden Arbeitnehmern. Aus der Pers...