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Lohndumping: Anrechnung von laufenden Überzahlungen auf die Unterentlohnung bei den Sonderzahlungen möglich
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Nach dem LSD-BG (bzw davor nach dem AVRAG) können Entgeltüberzahlungen auf Unterentlohnungen angerechnet werden, wenn sie den gleichen Lohnzahlungszeitraum (Zeitraum, nach dem das Entgelt bemessen wird, beim laufenden Entgelt in der Regel der Kalendermonat) betreffen. Ein unter dem Kollektivvertrag liegendes Monatsentgelt kann daher nicht durch Überzahlungen für andere Kalendermonate oder hinsichtlich der Sonderzahlungen (zB durch Auszahlung einer Jahresprämie) kompensiert werden.
Hinsichtlich der Sonderzahlungen, die einem vom normalen Lohnzahlungszeitraum unabhängigen Charakter haben, legt das Gesetz das Kalenderjahr als maßgeblichen Betrachtungszeitraum fest (§ 29 Abs 1 LSD-BG). Auf eine Unterentlohnung bei den Sonderzahlungen können daher die innerhalb desselben Kalenderjahres gewährten Überzahlungen beim laufenden Entgelt angerechnet werden.