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V. COVID-19-Überführungsgesetz
Mit dem COVID-19-Überführungsgesetz, BGBl I 2023/69, werden mit Ablauf des zahlreiche COVID-19-spezifische Sonderbestimmungen in unterschiedlichen Materiengesetzen entweder nicht weiter verlängert bzw aufgehoben oder in Regelstrukturen überführt.
Die Sammelnovelle enthält insbesondere folgende Maßnahmen:
1. Schaffung eines COVID-19-Impffinanzierungsgesetzes
Die Bundesländer werden bei der Abwicklung der COVID-19-Impfung im Zeitraum vom bis zum durch Zweckzuschüsse des Bundes in Form von Fallpauschalen unterstützt.
2. Änderung des EpiG
Das EpiG wird einerseits um COVID-19-spezifische Sonderbestimmungen bereinigt, andererseits werden jedoch auch für sonstige (meldepflichtige oder nicht meldepflichtige übertragbare respiratorische) Krankheiten zweckmäßige Bestimmungen beibehalten bzw verankert (zB Früherkennungs- und Überwachungsprogramme).
3. Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen
In den Sozialversicherungsgesetzen werden einerseits zahlreiche COVID-19-spezifische Regelungen aufgehoben (zB COVID-19-Risiko-Attest, Weitergewährung bestimmter Leistungen, COVID-19-Tests von asymptomatischen Personen, Honorar für die Beratung über COVID-19-Heilmittel). Andererseits werden die Bestimmun...