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ASoK 7, Juli 2023, Seite 267

III.Kurzarbeitsbeihilfe: Verlängerung der Möglichkeit der abweichenden Beihilfenhöhe

Gerda Ercher-Lederer

Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird, BGBl I 2023/61, wird die Möglichkeit der abweichenden Beihilfenhöhe bis Ende September 2023 verlängert (§ 37b Abs 7 AMSG) und vorgesehen, dass die erhöhte Beilhilfe bereits ab dem vierten Monat zusteht (§ 37b Abs 3 AMSG).

§ 37b Abs 3 AMSG tritt mit in Kraft, § 37b Abs 7 AMSG mit .

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMAW. Maga. Julia Dujmovits ist Leiterin der Abteilung für Legistik der Kranken- und Unfallversicherung im BMSGPK.
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