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SEG-Zulagen im Urlaubsentgelt sind nicht steuerfrei
, RdW 2023/109 (Zorn).
Der VwGH hat – in Bestätigung seiner älteren Rechtsprechung () und der Verwaltungspraxis (Rz 1132 der LStR 2002) – entschieden, dass für Zeiten des Urlaubs ausgezahlte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen nicht steuerfrei sind.
S. 230 Er begründet seine Entscheidung damit, dass derartige Zulagen grundsätzlich nur dann begünstigt sind, wenn sie für tatsächlich geleistete Arbeiten, die eine erhebliche Verschmutzung, eine außerordentliche Erschwernis oder eine bestimmte Gefährdung bewirken, gewährt werden. Die diesbezügliche taxative Ausnahmeregelung des § 68 Abs 7 EStG ist auf Fälle der Entgeltfortzahlung an Betriebsräte bzw Personalvertreter sowie an Dienstnehmer im Krankheitsfall beschränkt und enthält keine entsprechende Ausnahme für das Urlaubsentgelt.
Die anderslautende Rechtsprechung des VwGH zum Beitragsrecht wird als nicht einschlägig erachtet.