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Das Recht auf Beschäftigung im Bühnenbereich
Unter besonderer Auseinandersetzung mit der jüngsten höchstgerichtlichen Judikatur
Das Arbeitnehmern nur in besonderen Fällen zuerkannte Recht auf tatsächliche Beschäftigung verkörpert eines der interessantesten Themengebiete im Arbeitsrecht und genießt im Bereich von bühnendienstvertraglich bei Theaterunternehmen beschäftigen darstellenden Künstlern eine besondere Ausprägung durch den Gesetzgeber. Der Umstand, dass der OGH zum Recht auf Beschäftigung nach § 18 TAG in seiner rezenten Entscheidung vom , 8 ObA 94/22i, bei der ein Orchestermusiker seinen Dienstgeber, nämlich die Wiener Staatsoper, auf Beschäftigung klagte, erstmals dezidiert Stellung genommen hat, gibt aktuellen Anlass zur gezielten Beleuchtung dieses Rechtsinstituts und seiner Hintergründe.
1. Das Recht auf Beschäftigung
Grundsätzlich kennt das Arbeitsrecht kein allgemeines Recht auf Beschäftigung. Dennoch wird Arbeitnehmern in zwei Fallgruppen ein solches zugebilligt:
Einerseits bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung.
Andererseits auch ohne eine solche im Falle all jener Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, bei denen das Brachliegen ihrer Fähigkeiten zwangsläufig zu einem Qualitätsverlust und zur Minderung des Niveaus führen würde. Dies wird als ein sich aus der Natur des abgeschlossenen Arbeitsvertrages er...