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Mobile Working: Multilaterale Einigung ist da!
Ein Überblick
Die erhoffte Einigung auf multilateraler Ebene für Homeoffice-Tätigkeiten ist nun zumindest im Sozialversicherungsbereich erzielt worden. Allerdings besitzt diese keinen Automatismus der Anwendung. Die Inhalte der diesbezüglichen multilateralen Rahmenvereinbarung werden im vorliegenden Beitrag dargestellt.
1. Hintergrund
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass mobile working möglich ist. Die Post-Corona-Zeit zeigt, dass mobile working nicht nur möglich, sondern auch erwünscht ist. Es liegt somit auf der Hand, dass es für diese Art der Arbeitserbringung auch nach der Corona-Zeit rechtlicher Rahmenbedingungen bedarf.
Österreich hat hier mit seinen Nachbarländern Deutschland, Tschechien und der Slowakei Pionierarbeit geleistet und im Sozialversicherungsbereich bilaterale Rahmenvereinbarungen getroffen, die Homeoffice bei unselbständiger Tätigkeit mit einem Ausmaß bis zu 40 % ohne Wechsel der Sozialversicherungszuständigkeit in den Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers ermöglichen.
Mit der nunmehrigen vorliegenden multilateralen Rahmenvereinbarung wird nun ein Instrument geschaffen, das den möglichen Verbleib der Sozialversicherungspflicht im Arbeitgeberland auf breite Beine stellt.