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iFamZ 4, August 2021, Seite 226

Auskunftsanspruch über Bewegungen auf Kleinbetragssparbüchern

iFamZ 2021/185

§ 31 BWG

Inhaberpapiere (Losungswort- bzw Kleinbetragssparbücher gem § 31 Abs 3 BWG) erfordern vom Inhaber keinen Nachweis seiner materiellen Berechtigung aus dem Papier. Bei der Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs durch Erben ist bei Kleinbetragssparbüchern aber der Nachweis erforderlich, dass der Verstorbene im Todeszeitpunkt Urkundeninhaber war oder über einen die Urkunden ersetzenden Gerichtsbeschluss nach § 13 Kraftloserklärungsgesetz verfügte.

Rubrik betreut von: Patrick Schweda
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