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Update: Latente Steuerabgrenzung bei Erstansatzdifferenzen
Analyse von Kommentierungen zum ED/2019/5
Nach IAS 12 besteht für latente Steuern auf temporäre Differenzen ein Ansatzverbot, sofern der erstmalige Ansatz von Vermögenswerten und Schulden auf das zu versteuernde Einkommen oder das IFRS-Ergebnis keinen Einfluss hat und gleichzeitig kein Unternehmenszusammenschluss vorliegt. Spielte die initial recognition exemption aufgrund einer überschaubaren Anzahl von Anwendungsfällen in der Vergangenheit noch eine relativ geringe Rolle, so änderte sich dies mit der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 16. Aufgetretenen Unklarheiten wollte das IASB mit ED/2019/5 begegnen. Wie die Kommentierungen zeigen, wirft das ED allerdings – insbesondere hinsichtlich des sog. recognition cap – selbst wiederum weitere Fragen für die Praxis auf.
1. Einführung
Im Juli 2019 veröffentlichte der IASB mit ED/2019/5Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction – Proposed amendments to IAS 12 den Entwurf einer eng umrissenen Änderung von IAS 12 „Ertragsteuern“ (IAS 12). Die Anpassung konzentriert sich auf den Erstansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die aus einer einzigen Transaktion resultieren, nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt wer...