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iFamZ 4, August 2021, Seite 222

Besteht ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Bestattungsortes?

Philipp Entleitner

In intakten Familien ist es selbstverständlich, dass die übrigen Familienangehörigen vom Ableben eines Familienmitglieds informiert und auch zum Begräbnis eingeladen werden. Wie erfährt ein Angehöriger aber vom Ort des -Begräbnisses, wenn das Verhältnis zu den anderen zerrüttet ist und diese ihm nicht freiwillig Auskunft erteilen?

I. Regelungen bezüglich des Bestattungsorts

Ausdrückliche Regelungen hinsichtlich der Frage, wer über den Ort der Bestattung bestimmt, sucht man mit Ausnahme der Frage, wer die diesbezüglichen Kosten zu tragen hat, im Erbrecht vergeblich. Das Totenrecht stellt wohl das im heutigen Privatrecht auffälligste Beispiel einer Gesetzeslücke dar. So verwundert es auch kaum, dass kein ausdrücklich im Gesetz vorgesehener Auskunftsanspruch über den Ort der Bestattung existiert, vermutlich auch deshalb, weil die Angehörigen bei intakten Familien die Bestattung einvernehmlich vornehmen.

Nach der Rsp ist für Art und Ort der Bestattung eines Leichnams vor allem der Wille des Verstorbenen maß-gebend, wobei im Streitfall insb dann, wenn bereits eine -Bestattung des Leichnams stattgefunden hat, auch zu erforschen ist, wie der Verstorbene mutmaßlich entschieden hätte, wenn er ...

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