Suchen Kontrast Hilfe
OGH 17.12.2010, 1Ob521/81

OGH 17.12.2010, 1Ob521/81

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS0036801
Ein Unterbrechungsantrag ist auch im Revisionsverfahren zulässig.
Norm
RS0035606
Eine Solidarverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis schafft keine einheitliche Streitpartei (wie SpruchR 214 = GlUNF 6311).
Normen
RS0032062
Die Übernahme der Bürgschaft für einen in seiner Höhe ziffernmäßig noch nicht feststehenden Kredit ist grundsätzlich wirksam und entspricht den Bedürfnissen des Wirtschaftslebens.
Normen
RS0032011
Im Zweifel ist Bürgschaft, nicht Schuldbeitritt anzunehmen, letzterer zumindest in der Regel nur dann, wenn ein unmittelbares rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung der Verbindlichkeit des ersten Schuldners besteht.
Normen
ABGB §1350
ABGB §1357
BGB §765
BGB §773
RS0032143
Zum Wesen der selbstschuldnerischen Bürgschaft und des Garantievertrages (Anführung von Literatur und Rechtsprechung). Es kann auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen gebürgt und garantiert werden. Allerdings muß die künftige Verbindlichkeit sachlich begrenzt sein (Ausführungen zu dieser Frage).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0036801
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAG-28938