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Das Kfz im Steuerrecht
Uedl/Winter

Das Kfz im Steuerrecht

für Lohnverrechnung und Bilanzierung (dbv)

3. Aufl. 2026

ISBN: 978-3-7041-0901-9

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Das Kfz im Steuerrecht (3. Auflage)

S. 797. Normverbrauchsabgabe

7.1. Rechtliche Grundlagen

Mit der Einführung der NoVA im Jahr 1992 wurde der davor geltende Umsatzsteuersatz von 32% auf Kraftfahrzeuge abgeschafft. Seit der Einführung gab es einige Veränderungen, wobei sich die Ausrichtung klar hin zu einer ökologischen Besteuerung orientierte, welche den Normverbrauch als Besteuerungsgrundlage heranzog. Aktuell bildet der CO₂-Emissionswert die Bemessungsgrundlage. Elektrofahrzeuge sind nach derzeitigem Stand noch von der NoVA ausgenommen, für Hybridfahrzeuge gilt ein reduzierter Steuersatz. Weitere Befreiungen bzw Begünstigungen betreffen insbesondere gewerbliche Fahrzeughändler oder gewerblich genutzte Fahrzeuge (zB Fahrschulen, Taxigewerbe).

In diesem Kapitel wird ausschließlich die ab gültige Rechtslage dargestellt.

7.2. Neue Rechtslage ab

Mit wurde der Kraftfahrzeugbegriff des § 2 Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG 1991) angepasst. Kraftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Güterbeförderung bestimmt sind, wurden vom Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe grundsätzlich ausgenommen (BGBl I 26/2025).

Somit unterliegen Fahrzeuge der Klasse N1 dann nicht mehr der NoVA, wenn sie keine „anderen Kraftfahrzeuge“ iSd sind oder die Kriterien für Kasten- oder Pritschenwägen gem

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