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iFamZ 4, August 2021, Seite 219

Zur Frage des Bestehens eines Ehegattenunterhaltsanspruchs bei Gewährung sozialrechtlicher Leistungen

iFamZ 2021/182

§ 382 Abs 1 Z 8 lit a EO

Werden die Unterhaltsbedürfnisse durch eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung von einem Dritten gedeckt, bestehen auch dann noch Unterhaltsansprüche gegen den Unterhaltspflichtigen, wenn das jeweilige Sozialhilfegesetz eine den Sozialhilfeempfänger betreffende Rückzahlungsverpflichtung oder eine (aufgeschobene) Legalzession des Unterhaltsanspruchs vorsieht. Andernfalls sind diese Leistungen als anrechenbares Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten anzusehen.

(…) Soweit die Unterhaltsbedürfnisse einer Person infolge einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung von einem Dritten gedeckt werden, bestehen keine Unterhaltsansprüche gegen einen nach Privatrecht Unterhaltspflichtigen, weil es keinen Anspruch auf Doppelversorgung gibt (RIS-Justiz RS0080395). Allerdings wird dieser Grundsatz ua dort nicht angewendet, wo der Gesetzgeber durch Anordnung aufgeschobener (…) Legalzession ausdrücklich das Weiterbestehen des Anspruchs des Unterhaltsberechtigten vorausgesetzt hat (RIS-Justiz RS0063121; vgl auch RIS-Justiz RS0009583 [T7]; RS0118565). Nur wenn das jeweilige SoziS. 220 alhilfegesetz keine den Sozialhilfeempfänger betreffende Rückzahlungsverpflichtung oder keine...

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