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Überschreiten der Zuverdienstgrenze bei zwei Kindern
iFamZ 2021/174
Bezog ein Pflegeelternteil im Jahr 2014 hintereinander für zwei Kinder pauschales Kinderbetreuungsgeld, kann bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze der Überschreitungsbetrag nur einmal für das Kalenderjahr zurückgefordert werden. Die Überschreitung der Zuverdienstgrenze ist nicht für jedes Kind gesondert zu ermitteln.