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IRZ 4, April 2022, Seite 169

Die Bilanzierung der Insurance Revenues nach IFRS 17 für aktive Sachrückversicherungsverträge

Nils Borchers

Ab dem ist von (Rück-)Versicherungsunternehmen der neue IFRS 17, welcher die Rechnungslegung von Versicherungsverträgen neu regelt, verpflichtend anzuwenden. Eine wesentliche Herausforderung hierbei ist die Schätzung der erwarteten Prämieneinnahmen von aktiven Sachrückversicherungsverträgen im übernommenen Geschäft. Aus diesem Grund sollen im Folgenden die Grundprinzipien des neuen Standards und ein möglicher Ansatz für die Ermittlung der Insurance Revenues von derartigen Verträgen nach IFRS 17 beispielhaft skizziert werden.

1. Grundprinzipen des IFRS 17

Der neue Standard gilt sowohl für die Erst- als auch für die aktive Rückversicherung. Demnach sind zunächst die (Rück-)Versicherungsverträge zu Portfolios zusammenzufassen, sofern diese gemeinsam verwaltet werden und ähnliche Risiken aufweisen. Ein guter Anhaltspunkt könnte hierfür der jeweilige Versicherungszweig sein. Darüber hinaus sind die Verträge eines jeden Portfolios mindestens in die drei Gruppen von Anfang an verlustbringend, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verlustbringend und alle übrigen Verträge einzuteilen, sodass sich eine Strukturierung des gesamten Geschäfts in Anlehnung an die Abb. 1 ergibt.

[i]Der neue IFRS 17 gilt sowohl für die Erst- als auch für die aktive Rückversicherung.

Darüber hinau...

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