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Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen mittels Telefax
iFamZ 2021/172
Das Nichteinlangen des Nachweises von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse ist nicht von der Mutter zu vertreten, wenn sie korrekt eine ihr zur Übermittlung bekanntgegebene Nummer an einem regelmäßig von ihr bedienten Telefaxgerät am Arbeitsplatz eingibt, die Nachweiskopien absendet und auch den Sendebericht („ok“) überprüft.