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iFamZ 4, August 2021, Seite 213

Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen mittels Telefax

iFamZ 2021/172

§ 24c Abs 2 Z 1 KBGG

Das Nichteinlangen des Nachweises von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse ist nicht von der Mutter zu vertreten, wenn sie korrekt eine ihr zur Übermittlung bekanntgegebene Nummer an einem regelmäßig von ihr bedienten Telefaxgerät am Arbeitsplatz eingibt, die Nachweiskopien absendet und auch den Sendebericht („ok“) überprüft.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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