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Verspätung bei einer Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
iFamZ 2021/170
§§ 24a Abs 4, 24c Abs 2 Z 1 KBGG
Das Kinderbetreuungsgeld ist nicht um 1.300 € zu reduzieren, wenn die verspätete Vornahme der 5. Untersuchung des Kindes darauf zurückzuführen ist, dass der das Kind seit der Geburt untersuchende und behandelnde Kinderarzt einen Untersuchungstermin 14 Tage vor Ablauf der vorgesehenen Frist (Vollendung des 14. Lebensmonats) festgesetzt hat, zu diesem Termin dann aber erkrankt ist. Der Mutter ist nicht zumutbar, einen anderen Arzt zu suchen, der innerhalb einer 14‑tägigen Frist die Untersuchung rechtzeitig vornimmt.