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iFamZ 4, August 2021, Seite 213

Nur einmalige Änderung der Kinderbetreuungsgeldbezugsvariante möglich

iFamZ 2021/166

§ 5a Abs 2 KBGG

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 5a Abs 2 KBGG ist eine zweite Änderung der bei der erstmaligen Antragstellung gewählten Bezugsvariante des Kinderbetreuungsgeldes auch dann unzulässig, wenn die erste Änderung unwirksam geblieben ist.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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