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RWK 3, 15. März 2026, Seite 82

Neuerungen im NaBeG für den Finanzmarktbereich

Ein Überblick über die Neuerungen im NaBeG in der Finanzmarktlegistik

Andreas Csanyi

Mit der Verabschiedung des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) und dessen Kundmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2026/6) wurde die CSRD mehr als drei Jahre nach Erlassung der Richtlinie in österreichisches Recht (teilweise) umgesetzt. Die Neuerungen zu Berichterstattung, Prüfung und Aufsicht über Abschlussprüfer wurden bereits in vorangegangenen Ausgaben der RWK dargestellt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Änderungen im Börsegesetz 2018 (BörseG), Bankwesengesetz (BWG), Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG), Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG) und im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG) - sowohl im Hinblick auf die CSRD-Umsetzung als auch auf sonstige Novellierungen.

1. Einleitung

Das NaBeG setzt die Voraussetzungen für die Berichterstattungspflichten der Unternehmen der „ersten Welle“ der CSRD um, jedoch bereits unter Berücksichtigung einiger Erleichterungen des Omnibus-I-Pakets. Die „erste Welle“ umfasst grundsätzlich die bereits bisher zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichteten großen Unternehmen von öffentlichem Interesse mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitern, wobei der Anwendungsbereich durch das Omnibus-I-Paket auf Unternehmen mit mehr als 450 Mio Euro Umsatz und mehr als 1.000 Mitarbeiter eingeschränkt wird. Unternehmen von öffentlichem Interesse, wo...

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