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Die Entscheidungen des BFG im Jahr 2025 in den Bereichen der Arbeitnehmerveranlagung
Werbungskosten - Sonderausgaben - Absetzbeträge - außergewöhnliche Belastungen
In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen wurde im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erkenntnissen veröffentlicht (siehe auch https://findok.bmf.gv.at bzw https://www.bfg.gv.at), die auch als Orientierung für die (Arbeitnehmer-)Veranlagung des Jahres 2025 dienen können. Der folgende Überblick bietet eine Auswahl dieser Entscheidungen (Rechtssätze oder Volltexte sind - wie gewohnt - einfach per Mausklick via LinDa abrufbar).
1. Werbungskosten
1.1. Aus- und Fortbildung, Umschulung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Eine begünstigte Fortbildungsmaßnahme liegt jedenfalls (bereits) vor, wenn die erworbenen Kenntnisse im Rahmen der (einer) ausgeübten beruflichen Tätigkeit verwertet werden können - , Stattgabe (Abänderung) |
Anerkennung der Umschulungskosten einer Volksschullehrerin zur Psychotherapeutin - , Stattgabe |
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für diverse Bildungsmaßnahmen einer Sozialpädagogin - , teilweise Stattgabe |
Masterlehrgang und Karrierecoaching als Fortbildungskosten einer kaufmännischen Abteilungsleiterin - |