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SWK 9, 20. März 2026, Seite 476

Die Entscheidungen des BFG im Jahr 2025 in den Bereichen der Arbeitnehmerveranlagung

Werbungskosten - Sonderausgaben - Absetzbeträge - außergewöhnliche Belastungen

Josef Moser

In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen wurde im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erkenntnissen veröffentlicht (siehe auch https://findok.bmf.gv.at bzw https://www.bfg.gv.at), die auch als Orientierung für die (Arbeitnehmer-)Veranlagung des Jahres 2025 dienen können. Der folgende Überblick bietet eine Auswahl dieser Entscheidungen (Rechtssätze oder Volltexte sind - wie gewohnt - einfach per Mausklick via LinDa abrufbar).

1. Werbungskosten

1.1. Aus- und Fortbildung, Umschulung


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Eine begünstigte Fortbildungsmaßnahme liegt jedenfalls (bereits) vor, wenn die erworbenen Kenntnisse im Rahmen der (einer) ausgeübten beruflichen Tätigkeit verwertet werden können - , Stattgabe (Abänderung)
Anerkennung der Umschulungskosten einer Volksschullehrerin zur Psychotherapeutin - , Stattgabe
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für diverse Bildungsmaßnahmen einer Sozialpädagogin - , teilweise Stattgabe
Masterlehrgang und Karrierecoaching als Fortbildungskosten einer kaufmännischen Abteilungsleiterin -

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