Umsatzsteuer-Handbuch 2026
1. Aufl. 2026
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I. Judikatur von allgemeiner Bedeutung
Judikatur EuGH:
, Vaniz
Gesamtschuldnerische Haftung für die Mehrwertsteuer
Art. 205 der Richtlinie 2006/112/EG ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der die Haftung der Person, die die Mehrwertsteuer im Sinne von Art. 205 dieser Richtlinie gesamtschuldnerisch zu entrichten hat, geltend gemacht werden kann, nachdem der Mehrwertsteuerschuldner aufgehört hat, als Rechtssubjekt zu existieren, wenn erwiesen ist, dass die gesamtschuldnerisch haftende Person wusste oder hätte wissen müssen, dass der Steuerschuldner die Steuer nicht abführen wird, und sie selbst dennoch von ihrem Recht auf Vorsteuerabzug Gebrauch gemacht hat.
, Konreo
Voraussetzungen, dass dem steuerpflichtigen Empfänger eine gesamtschuldnerische Verpflichtung zur Entrichtung der vom Lieferer geschuldeten MWSt auferlegt wird
Art. 205 der Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2018/1695 geänderten Fassung ist im Licht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass e...