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IRZ 7-8, August 2018, Seite 303

Ausweis von Währungsumrechnungsdifferenzen in der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Fall – die Lösung

Ralf Bierent und Martin Schmidt

Zum Ausweis von Währungsumrechnungsdifferenzen in der Gewinn- und Verlustrechnung beinhalten die International Financial Reporting Standards (IFRS) nur wenige konkrete Vorgaben. Dieser Beitrag diskutiert den Ausweis vor dem Hintergrund eines Sachverhalts, der für die Wirtschaft in der DACH-Region – Export von Anlagen mit eingebetteter Absatzfinanzierung – typisch ist.

1. Sachverhalt

Die MU AG ist 100%ige Mutter mehrerer Tochterunternehmen (TU). MU ist im Anlagenbau tätig. Einzelteile und Vorprodukte werden in diversen asiatischen Ländern bezogen; diese Beschaffungsgeschäfte sind in Euro denominiert. Die übrigen Aufwendungen fallen bei MU ebenfalls überwiegend in Euro an. Die Anlagen werden dann an ausländische TU veräußert; auch diese Verträge – aus Sicht von MU handelt es sich um Absatz-, aus Sicht der TU um Beschaffungsgeschäfte – sind in Euro denominiert. Die TU haben jeweils eine Zahlungsfrist von 12 Monaten. Die funktionale Währung von MU ist daher der Euro.

Die TU veräußern die Anlagen an lokale Kunden in Südamerika und Afrika; diese Verträge sind in der jeweiligen Landeswährung geschlossen. Der Kaufpreis wird nicht in einer Summe gezahlt. Stattdessen ist zwischen den TU und den...

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