Praxishandbuch Nachhaltigkeit & ESG für Aufsichtsrat und Management
1. Aufl. 2026
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S. 99IV. Die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats in Angelegenheiten der Nachhaltigkeit
1. Nachhaltigkeit: Wirtschaftlich effizient, umweltverträglich, sozial gerecht
Der Begriff der Nachhaltigkeit entstammt dem Forstrecht und dient dort von Anfang an der dauerhaften Erhaltung des Waldes als mehrseitige Ressource unseres Lebens. Er wurde aber nicht erst im 18. Jahrhundert formuliert und ausgeprägt, sondern viel früher. Immer dann, wenn durch wirtschaftliche Maßnahmen, wie Bergbau, der Wald massiv abgeholzt wurde, wurde zur Sicherung des Bestands und des Lebens rundherum durch Gesetze und andere Maßnahmen auf die Wiederherstellung und dauerhafte Erhaltung hingewirkt. Die außerforstliche Karriere des Wortes „Nachhaltigkeit“ beginnt mit dem 1987 von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung unter Leitung der ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland erarbeiteten Bericht. Dieser Bericht definiert nunmehr auf globaler Ebene sustainable development (nachhaltige Entwicklung). Die Weltlklimakonferenz 1992 in Rio sprach erstmals ausdrücklich aus, dass menschliches Handeln nachhaltig, das heißt „wirtschaftlich effizient im Sinne eines minimierten Ressourcenverbrauchs, ök...