Praxishandbuch Nachhaltigkeit & ESG für Aufsichtsrat und Management
1. Aufl. 2026
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S. 129VI. Im Interview: Dr. Christine Catasta, Aufsichtsrätin bei Erste Group, Banca Comerciala Romania und OMV Petrom
1. Vergütung und Kompetenzen
Im Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats sollten Nachhaltigkeitsziele für den Vorstand definiert werden, da der Aufsichtsrat ein wichtiges Überwachungsorgan ist, das auf die Zielgestaltung einwirkt. So haben 30 % ESG-Zielanteil an der variablen Vergütung bereits einen Steuerungseffekt. Neben Umweltaspekten (E-Kriterien) sollten auch soziale Gesichtspunkte (S-Kriterien) berücksichtigt werden.
In der Immobilienbranche können etwa eine ökologische Bauweise, Energieeffizienz, ökologische Heiz- und Kühlmethoden, die Ausstattung mit Solar-PV, erneuerbare Energieversorgung, Smart-Home-Einrichtungen, Biodiversität in den Grünanlagen einen Einfluss auf die ökologische Nachhaltigkeit, aber auch die Zukunftsfähigkeit einer Immobilie haben.
Auch soziale Aspekte sollten in den ESG-Zielen berücksichtigt werden. Unternehmen, die auch Diversitätsziele verfolgen, sind durch breitere Skills, gemischte Teams und neue Perspektiven erfolgreicher. Unsere Gesellschaft lebt von neuen Ideen, daher braucht es Diversität, um die Wirtschaft durch Innovation zu stärken. Man ...