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Sind Einlagen und Ausleihungen in einem Cash-Pool gleich zu verzinsen?
Die Entscheidung Bunge Ibérica SA
Cash-Pooling-Vereinbarungen zählen seit Jahren zu den Dauerbrennern im Bereich der Verrechnungspreise. Mit dem Ende der Negativzinsen im Jahr 2022 rücken sie wieder verstärkt in den Fokus der Finanz und werden zunehmend Gegenstand von Außenbetriebsprüfungen. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein genauer Blick auf aktuelle regulatorische Entwicklungen und jüngste Rechtsprechung wie das Urteil Bunge Ibérica SA (985/2025) vom des Obersten Gerichtshofs von Spanien für multinationale Unternehmensgruppen, die Cash-Pooling-Systeme implementiert haben.
1. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Spanien 985/2025 vom zu Cash-Pooling
Mit Urteil vom hat der Oberste Gerichtshof von Spanien in der Rechtssache Bunge Ibérica SA (985/2025) entschieden, dass die angewendete asymmetrische Verzinsung von kurzfristigen Einlagen und Ausleihungen bzw Soll- und Habenpositionen im Cash-Pool des Bunge-Konzerns im konkreten Fall nicht dem Fremdvergleich entspricht. Laut Ansicht des Gerichts handelt es sich sowohl bei Soll- als auch Habenpositionen um kurzfristige konzerninterne Darlehen, welche auch gleich zu verzinsen sind. Weiters stellte das Gericht im konkreten Fall fest, dass bei der Festlegung der fr...