Fachlexikon Begriffe im Bauprozess - Ergänzungsband 1
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
L
Lage, (tlw/nicht) geschützte
Definition
→ Geschützte Lage: Einbausituation mit einem Überbau oder einer anderen baulichen Maßnahme, die das Fenster vor einer direkten Bewitterung durch Schlagregen schützt (zB Dach, Vordach, Balkon).
→ Tlw geschützte Lage: Einbausituation mit einer Leibungstiefe von mind 200 mm, die den oberen hor Rahmenteil vor einer direkten Bewitterung durch Schlagregen schützt (gem ÖNORM EN 1027:2000, Verfahren B sowie ÖNORM EN 12208:2000, Verfahren B).
→ Nicht geschützte Lage: Einbausituation, bei der eine direkte Bewitterung der Fenster einschl der jeweils oberen hor Flügelteile durch Schlagregen mögl ist.
Lagerfuge
Definition
Waagr Fuge im Mauerverband.
Verweis
Mauerverband/Mauerwerksverband
Lagerungen
Definition
Jedes Abstellen von Gegenständen, wobei es auf den Zweck ebenso wenig ankommt wie auf die Dauer; auch das Abstellen eines Einkaufskorbes, durch wen auch immer, kann darunter verstanden werden.
Praxis/Info
Gem § 24 Abs 6 AAV (gleichw mit § 2 Abs 1 AStV) dürfen „durch Arbeitsvorgänge oder Arbeitsverfahren vorübergehend notwendige Lagerungen“ nur dann vorgenommen werden, wenn dadurch die Verkehrsweg-Mindestbreite nicht verringert ist.
Lagezuschlag
Definition
Zuschlag, der bei Richtwertmiete aufge...