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IRZ 11, November 2020, Seite 501

Status quo der Klimaberichterstattung in der nichtfinanziellen Erklärung von Energieversorgern

Analyse zur Umsetzung der klimabezogenen Angaben der CSR-Leitlinien

Inge Wulf

Der von der Europäischen Kommission am veröffentlichte unverbindliche Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung liefert Empfehlungen für klimaspezifische Angaben betreffend der fünf Einzelangaben der nichtfinanziellen Erklärung, die sich an den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) orientieren. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwieweit die Berichtspraxis kapitalmarktorientierter Energieversorger die Vorgaben des Nachtrags zu den klimarelevanten Berichtsempfehlungen erfüllt und ob im Falle einer TCFD-Anwendung ein höherer Erfüllungsgrad erreicht werden kann.

1. Einleitung

Im Jahr 2015 wurde auf der 21. Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris ein Nachfolgeabkommen des im Jahr 1997 unterzeichneten Kyoto-Protokolls, das in Form von Klimarahmenkonventionen die internationale Klimapolitik organisiert, vereinbart. Zentrale Ziele des „Pariser Abkommens“ sind die Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau, die Steigerung der Anpassungsfähigkeit an die negativen Auswirkungen des Klimawandels sowie die Ausrichtung der Finanzströme an eine treibhausgasarme und klimaresiliente Entwicklung. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission am

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