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RWK 2, 15. Februar 2026, Seite 64

Verteilung von Geldbeschaffungskosten nach § 211 UGB nF - ist ein Gleichklang mit dem Steuerrecht gegeben?

Die Effektivzinsmethode als vorherrschende Bewertungsmethode?

Roman Rohatschek und Boris Kasapovic

Mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) wurden auch Änderungen in den Bewertungsvorschriften für Verbindlichkeiten im UGB vorgenommen. Die bisherige Regelung zur Behandlung von Agio bzw Disagio wurde in § 198 UGB gestrichen.

Dafür wurde eine neue Regelung in § 211 Abs 1 UGB (Wertansätze von Passivposten) aufgenommen, womit der Weg für einen einheitlichen Ausweis in Unternehmens- und Steuerbilanz bereitet werden soll.

Ob die Regelung wirklich gelungen ist und eine Anwendung der Effektivzinsmethode den einheitlichen Ausweis ebenso ermöglicht, soll im vorliegenden Beitrag kritisch betrachtet werden.

1. Überblick über die Neuregelung gemäß NaBeG

In der bisherigen Regelung des § 198 Abs 7 UGB wurde der Ausweis eines Disagios in den Rechnungsabgrenzungsposten zwingend vorgesehen. Das Disagio war jährlich durch eine planmäßige Abschreibung zu tilgen. Entsprechend den Erläuterungen konnte die Abschreibung planmäßig oder gemäß Effektivzinsmethode erfolgen.

Mit dem verpflichtenden Bruttoausweis wurde der steuerrechtlichen Regelung in § 6 Z 3 EStG Rechnung getragen, ohne allerdings die Geldbeschaffungskosten miteinzubeziehen. Die Aktivierung von Geldbeschaffungskosten in § 198 Abs 3 HGB war bis zum EU-GesRÄG 1996 noch vorgesehen, wurde aller...

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