SWK-Spezial Umsatzsteuer 2026
1. Aufl. 2026
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S. 54910. Photovoltaikerlass - Umsatzsteuer
Am wurde der Photovoltaikerlass (PV-Erlass) über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften veröffentlicht (Geschäftszahl: 2025-0.461.257; BMF-AV Nr. 106/2025). Der PV-Erlass stellt einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung iZm Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise seitens der Finanzverwaltung veröffentlicht wird (siehe https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/0bc7d846-26b9-4 89a-8704-6550de8d199/83743.1.1.pdf). Im Folgenden werden die Ausführungen betreffend die Umsatzsteuer dargestellt:
2. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
2.1. Volleinspeiser
2.1.2. Umsatzsteuer
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Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 ( mVa , Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich.
Da der Betrieb der Photovoltaikanlage als Tätigkeit iSd § 1 Abs. 1 LVO zu beurteilen ist, ist nach § 6 LVO eine umsatzsteuerrechtliche Liebhaberei ausgeschlossen.
Bei Volleinspeisung sind daher sämtliche Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinsc...